
Bildungsscheck -
Was haben Sie und wir damit zu tun?
Die Landesregierung in NRW richtet sich mit ihrer Initiative „Bildungsscheck“ zur Förderung beruflicher Weiterbildung an kleine und mittlere Unternehmen, in Qualifikation und Innovation zu investieren. Nur mit kompetenten Mitarbeitern lässt sich die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen stärken.
Was sind Bildungsschecks?
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern, die sich beruflich weiterbilden möchten, haben jetzt die Möglichkeit, Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten auf Bildungsschecks zu erhalten. Möglich macht dies ein Programm aus dem Sozialfonds der EU und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Was bringt der Bildungsscheck?
Durch Bildungsschecks werden die Kosten der beruflichen Weiterbildung bis zu 50 Prozent, maximal bis zu einer Höhe von 500,- EURO, vom Land NRW übernommen. Und das pro Bildungsscheck.
Kurzum: Sie sparen Kosten für Ihre Weiterbildung und die Ihrer Mitarbeiter.
Wer kann Bildungsschecks beantragen?
Anträge auf Bildungsschecks können sowohl von den Beschäftigten selbst als auch von Unternehmen für ihre Mitarbeiter bei den Bildungsberatungsstellen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter in den letzten zwei Jahren keine öffentlichen Mittel für berufliche Weiterbildung in Anspruch genommen hat.
Wo gibt es die Bildungsschecks?
Bildungsschecks werden von öffentlichen Bildungsberatungsstellen nach vorausgehender Beratung den Unternehmen oder den Beschäftigten direkt ausgestellt.
Anschließend können Sie die Bildungsschecks zur Bezahlung unserer Seminarangebote nutzen.
Bildungsberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bildungsscheck.de
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden z. B. Weiterbildungen, die der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Sie zielen darauf ab, Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit zu vermitteln. Hierzu gehören unter anderem Sprach- und EDV-Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Was ist zu beachten?
Der Bildungsscheck darf nich älter als 6 Monate sein und zwar ab dem Datum der Ausstellung.
Bitte zuerst den Bildungsscheck beantragen und nach dem Erhalt die Seminaranmeldung durchführen.
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